Datenschutz gemäß DSGVO
Anwendungsbereich
Diese Regelungen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern in Deutschland
Sie finden Anwendung, wenn Waren oder Dienstleistungen für Personen in Deutschland bereitgestellt werden oder deren Verhalten beobachtet wird, unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erfolgt
Erfasst werden sowohl elektronische Daten als auch strukturierte papierbasierte Datensammlungen
Nicht erfasst sind Verarbeitungen, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen
Grundsätze der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung folgender Anforderungen:
Rechtmäßigkeit, Fairness und Nachvollziehbarkeit
Festlegung klar definierter Verarbeitungszwecke
Beschränkung auf notwendige Daten sowie Sicherstellung der Richtigkeit
Begrenzung der Speicherdauer auf das erforderliche Maß
Schutz der Datenintegrität und Vertraulichkeit durch geeignete Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff oder Offenlegung
Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen können folgende Rechte geltend machen:
Auskunft über die Verarbeitung sowie Zugang zu den Daten und deren Berichtigung
Löschung personenbezogener Daten gemäß dem Recht auf Vergessenwerden
Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen
Übertragbarkeit der bereitgestellten Daten
Widerruf erteilter Einwilligungen
Für Personen unter 15 Jahren ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich
Pflichten von Auftragsverarbeitern
Eingesetzte Dienstleister, beispielsweise in den Bereichen Logistik, Kundenservice oder Hosting, sind verpflichtet:
Verarbeitungen ausschließlich auf Grundlage dokumentierter Weisungen durchzuführen
Angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umzusetzen
Bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten unterstützend mitzuwirken
Sicherheitsvorfälle und Datenverletzungen zu melden
Verzeichnisse über Verarbeitungstätigkeiten zu führen
Sofern erforderlich, eine verantwortliche Person für Datenschutz zu benennen und entsprechende Meldungen an die zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland vorzunehmen
Übermittlung von Daten in Drittstaaten
Bei einer Übertragung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen, beispielsweise durch:
Feststellungen der Europäischen Kommission zur Angemessenheit
Standardvertragsklauseln (SCC)
Zusätzliche Maßnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen
Aufsicht und Sanktionen
Die zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland (BfDI) ist befugt:
Kontrollen durchzuführen
Nicht konforme Datenverarbeitungen auszusetzen oder zu untersagen
Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes zu verhängen, je nachdem, welcher Betrag höher ist
Umsetzung der Datenschutzanforderungen
Die Verarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der Kontrolle der betroffenen Personen über ihre Daten
Die Abläufe werden nachvollziehbar und verantwortungsvoll gestaltet
Zur Minimierung von Risiken für die Privatsphäre werden geeignete Schutzmaßnahmen angewendet